Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

DIE LINKE Bundespartei
Linksfraktion im Bundestag
LINKE im Europaparlament
Jugendverband Linksjugend ['solid]
Linksjugend ['solid] Bayern
Rosa Luxemburg Stiftung
Rosa Luxemburg Stiftung Bayern / Kurt Eisner Verein
Eva Bulling-Schröter
Klaus Ernst
Nicole Gohlke
Kornelia Möller
Alexander Süßmair
Harald Weinberg

22.05.2012
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird maßgeblich vom Urteil des EuGH abhängen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende Gesetz 2010 einkassiert.
Trotz kontroverser Debatten und massiver Bedenken von DatenschützerInnen versuchen insbesondere Unions-Politiker für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu werben.
„Die Vorratsdatenspeicherung erfüllt keinen nachgewiesenen Nutzen bei der Strafverfolgung“ so Eva Bulling-Schroeter (MdB, DIE LINKE.). „Nach dem Prinzip „wer dagegen ist, hat etwas zu verbergen“ will die Union ihre Vision vom „gläsernen Bürger“ unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr durchsetzen“.
Aktuelle wissenschaftliche Studien wie beispielsweise des Max-Planck-Institutes für internationales Strafrecht, belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung keine wesentliche Bedeutung für die Strafverfolgung hatte und keine empirisch nachweisbare Notwendigkeit für die Vorratsdatenspeicherung vorliegt.
„Wenn die Befürworter der Union behaupten, es gebe eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung, stellen sie sich nicht nur gegen die Wissenschaft, sondern benutzen die Ängste der BürgerInnen vor Terrorismus und Kriminalität gezielt für Ihre Zwecke“ so Eva Bulling-Schröter zu den Absichten der Unions-Politiker.
Bei der Vorratsdatenspeicherung spielt die Union mit den Ängsten der BürgerInnen
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